Händler & Aussteller

Hier findet ihr Informationen und Formulare, die ihr benötigt, um erfolgreich einen Verkaufsstand oder eine Aktionsfläche zu betreiben.

Gerade für Betreiber von Ständen mit verderblicher Ware gibt uns das Amt besondere Auflagen vor. Deswegen bitten wir euch in diesem Falle, die wichtigen Merkblätter zur Hygiene zu studieren.

Allgemeine Information
  • Standaufbau von frühestens 9:30 bis 11:00 Uhr – eher nicht möglich! (Ständeaufstellung wird erst 9:30 Uhr abgeschlossen.) Der Standbetrieb wird nicht vor 19:00 Uhr eingestellt. Für den Abbau ist es aus polizeilichen Gründen nicht gestattet mit dem PKW durch die Menschenmenge vor dem Bühnenbereich zu fahren.
  • Tische, Bänke und Stühle sowie Kabeltrommeln bzw. Verteiler sind mitzubringen.
  • Anfallender Müll wird selbsttätig entsorgt (eigene Müllsäcke verwenden!), anderenfalls zahlt der Standbetreiber die Rechnung des Veranstalters für die notwendige Beräumung.
  • Werden Lebensmittel angeboten, müssen die Vorschriften des Hygiene-Merkblattes Seite 2 strikt beachtet werden.
  • Der Ausschank von Alkohol ist mit dem Veranstalter abzusprechen: Bei Einverständnis muss eine Gestattung des Ordnungsamtes sowie das Jugendschutzgesetz vorliegen! (Der Ausschank von Bier ist ausschließlich dem Veranstalter vorbehalten.)
  • Der Standbetreiber übernimmt die Haftung für Verunreinigungen und Schäden an den Ständen (Leihgabe) bzw. auf dem Pflaster (Straße/Gehweg).
Information zum Hygienemerkblatt
  • Die Platte des Standes muss mit einer abwaschbaren Folie abgedeckt werden. Bei der Herstellung von Waffeln oder Ähnlichem soll die Folie an der Vorderseite des Standes bis auf den Boden reichen, die Seitenflächen müssen mit Folie verhangen werden, damit kein Kunde den Stand betreten kann.
  • Der Fußboden muss mit einer abwischbaren Plane abgedeckt sein und nicht abgelaufenes Handdesinfektionsmittel muss am Stand vorhanden sein.
  • Es sollte nur Kuchen angeboten werden, der durchgebacken ist, keine Sahnetorten o.ä.
  • Der Stand muss mit fließend Warm- und Kaltwasser und einer Doppelspüle in unmittelbarer Nähe ausgestattet sein. Es sollte nur Einweggeschirr verwendet werden.
  • Leicht verderbliche Lebensmittel insbesondere Waffelteig müssen ständig gekühlt werden.
  • Grills sind in den Stand zu integrieren oder müssen auf einer Plane stehen und z. B. mit einem Sonnenschirm überdacht werden.
  • Alle angebotenen Lebensmittel müssen mit Frischhaltefolie oder Kuchenhauben abgedeckt werden (Spuckschutz).
  • Grundsätzlich sollten nur klinisch gesunde Menschen die Lebensmittel herstellen.
  • Auf den Verkauf von Milchgetränken oder Ähnlichem bitten wir zu verzichten.
  • Weiterhin sollten die Inhaltsstoffe der gefertigten Produkte angezeigt sein.

Diese Erläuterung ist als Ergänzung zum Hygiene-Merkblatt anzusehen. Wir bitten Sie die Bestimmungen einzuhalten, da negative Kontrollen des Gesundheitsamtes zu Standschließungen führen. 

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